Anspruch § 38 SGB V
Bei gesundheitlichen Einschränkungen in der Schwangerschaft.
Schwangerschaft · Entlastung · § 38 SGB V
Haushaltshilfe für werdende Mütter – abrechenbar über die gesetzliche Krankenkasse.
Im Überblick
Bei gesundheitlichen Einschränkungen in der Schwangerschaft.
Reinigung, Wäsche und Kochen – wie gewohnt.
Bei Bedarf Unterstützung für bestehende Kinder.
Ausführlich
Einen Haushalt zu führen, ist oft mit Anstrengung verbunden. Schwangere kann diese Aufgabe überfordern. Deshalb haben auch werdende Mütter einen Anspruch auf Entlastung und Unterstützung.
Geht eine Schwangerschaft mit gesundheitlichen Einschränkungen einher und war die betroffene Frau schon vor der Schwangerschaft die haushaltsführende Person, besteht bei gesetzlich Krankenversicherten ein Anspruch auf Haushaltshilfe (§ 38 SGB V). Der Anspruch wird gegenüber der Krankenkasse geltend gemacht.
Unsere Fachkräfte unterstützen werdende Mütter dabei, den Haushalt wie gewohnt in Schuss zu halten – Reinigung, Wäsche, Kochen und bei Bedarf Kinderbetreuung.
In guten Händen
Sprechen Sie uns an – wir finden gemeinsam die passende Lösung für Ihren Alltag.