Schwangerschaft · Entlastung · § 38 SGB V

Unterstützung für Schwangere: Entlastung in der Schwangerschaft

Haushaltshilfe für werdende Mütter – abrechenbar über die gesetzliche Krankenkasse.

Betreuungskraft der SOS Betreuungshilfe unterstützt einen Menschen im Alltag

Im Überblick

Das bieten wir Ihnen

Anspruch § 38 SGB V

Bei gesundheitlichen Einschränkungen in der Schwangerschaft.

Haushalt im Griff

Reinigung, Wäsche und Kochen – wie gewohnt.

Auch Kinderbetreuung

Bei Bedarf Unterstützung für bestehende Kinder.

Ausführlich

So unterstützen wir Sie

Einen Haushalt zu führen, ist oft mit Anstrengung verbunden. Schwangere kann diese Aufgabe überfordern. Deshalb haben auch werdende Mütter einen Anspruch auf Entlastung und Unterstützung.

Geht eine Schwangerschaft mit gesundheitlichen Einschränkungen einher und war die betroffene Frau schon vor der Schwangerschaft die haushaltsführende Person, besteht bei gesetzlich Krankenversicherten ein Anspruch auf Haushaltshilfe (§ 38 SGB V). Der Anspruch wird gegenüber der Krankenkasse geltend gemacht.

Unsere Fachkräfte unterstützen werdende Mütter dabei, den Haushalt wie gewohnt in Schuss zu halten – Reinigung, Wäsche, Kochen und bei Bedarf Kinderbetreuung.

In guten Händen

Rückmeldung innerhalb von 12 Stunden – versprochen.

Sprechen Sie uns an – wir finden gemeinsam die passende Lösung für Ihren Alltag.