§37 Abs. 3 · SGB XI · Qualität

Beratungsbesuche: nach §37 Abs. 3 SGB XI

Qualitätssicherung der häuslichen Pflege – bei Ihnen zu Hause, mit Pflegekassenzulassung.

Betreuungskraft der SOS Betreuungshilfe unterstützt einen Menschen im Alltag

Im Überblick

Das bieten wir Ihnen

Pflichtbesuch

Für Pflegegeldempfänger halb- oder vierteljährlich.

Freie Wahl

Sie wählen Ihren Pflegedienst für den Beratungsbesuch.

Tipps & Entlastung

Hilfe bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Ausführlich

So unterstützen wir Sie

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind zu regelmäßigen Beratungsbesuchen nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtet. Diese dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege.

Wir führen Beratungsbesuche bei Ihnen zu Hause durch. Unsere erfahrenen Kräfte geben hilfreiche Tipps zur aktuellen Pflegesituation und zeigen Verbesserungsmöglichkeiten auf. Im Mittelpunkt stehen immer Sie als Mensch.

Wir verfügen über die Pflegekassenzulassung und beraten zu allen abrechenbaren Leistungen und Entlastungsangeboten.

Lassen Sie Ihren Anspruch nicht verfallen! Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie unverbindlich und kostenfrei.

Ausführliche Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI bieten wir über Pflegeberatung SOS.

In guten Händen

Rückmeldung innerhalb von 12 Stunden – versprochen.

Sprechen Sie uns an – wir finden gemeinsam die passende Lösung für Ihren Alltag.