Pflichtbesuch
Für Pflegegeldempfänger halb- oder vierteljährlich.
§37 Abs. 3 · SGB XI · Qualität
Qualitätssicherung der häuslichen Pflege – bei Ihnen zu Hause, mit Pflegekassenzulassung.
Im Überblick
Für Pflegegeldempfänger halb- oder vierteljährlich.
Sie wählen Ihren Pflegedienst für den Beratungsbesuch.
Hilfe bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Ausführlich
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind zu regelmäßigen Beratungsbesuchen nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtet. Diese dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege.
Wir führen Beratungsbesuche bei Ihnen zu Hause durch. Unsere erfahrenen Kräfte geben hilfreiche Tipps zur aktuellen Pflegesituation und zeigen Verbesserungsmöglichkeiten auf. Im Mittelpunkt stehen immer Sie als Mensch.
Wir verfügen über die Pflegekassenzulassung und beraten zu allen abrechenbaren Leistungen und Entlastungsangeboten.
Lassen Sie Ihren Anspruch nicht verfallen! Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie unverbindlich und kostenfrei.
Ausführliche Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI bieten wir über Pflegeberatung SOS.
In guten Händen
Sprechen Sie uns an – wir finden gemeinsam die passende Lösung für Ihren Alltag.