Behandlungspflege · SGB V · Zuhause

Ärztlich verordnete Behandlungspflege nach SGB V: Fachlich und zuverlässig

Medizinische Pflegeleistungen nach ärztlicher Verordnung – professionell und einfühlsam in Ihren eigenen vier Wänden.

Betreuungskraft der SOS Betreuungshilfe unterstützt einen Menschen im Alltag

Im Überblick

Das bieten wir Ihnen

Ärztliche Verordnung

Leistungen werden vom behandelnden Arzt verordnet und mit der Krankenkasse abgerechnet.

Qualifizierte Pflegekräfte

Ausgebildete Fachkräfte führen alle Maßnahmen fachgerecht und würdevoll durch.

Pflege zu Hause

Behandlungspflege dort, wo Sie sich wohlfühlen – ohne unnötigen Klinikaufenthalt.

Ausführlich

So unterstützen wir Sie

Zur Behandlungspflege gehören medizinisch notwendige Pflegemaßnahmen, die ein Arzt verordnet – etwa nach Operation, bei chronischen Erkrankungen oder im palliativen Umfeld. Unsere qualifizierten Pflegekräfte übernehmen diese Leistungen zuverlässig bei Ihnen zu Hause.

  • Wundversorgung und Verbände
  • Medikamentengabe und Injektionen
  • Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung
  • Katheter- und Stomaversorgung
  • Kompressionstherapie und Kompressionsverbände
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Absaugen und Inhalationen nach Verordnung

Die Kostenübernahme erfolgt über die gesetzliche oder private Krankenkasse auf Basis einer ärztlichen Verordnung. Wir unterstützen Sie gerne bei der Klärung Ihres Anspruchs und der Abstimmung mit Arzt und Kasse.

Ärztliche Verordnung erforderlich: Ihr behandelnder Arzt stellt die Verordnung aus. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie unverbindlich zu Ablauf, Leistungsumfang und Kostenübernahme.

In guten Händen

Rückmeldung innerhalb von 12 Stunden – versprochen.

Sprechen Sie uns an – wir finden gemeinsam die passende Lösung für Ihren Alltag.