Ärztliche Verordnung
Leistungen werden vom behandelnden Arzt verordnet und mit der Krankenkasse abgerechnet.
Behandlungspflege · SGB V · Zuhause
Medizinische Pflegeleistungen nach ärztlicher Verordnung – professionell und einfühlsam in Ihren eigenen vier Wänden.
Im Überblick
Leistungen werden vom behandelnden Arzt verordnet und mit der Krankenkasse abgerechnet.
Ausgebildete Fachkräfte führen alle Maßnahmen fachgerecht und würdevoll durch.
Behandlungspflege dort, wo Sie sich wohlfühlen – ohne unnötigen Klinikaufenthalt.
Ausführlich
Zur Behandlungspflege gehören medizinisch notwendige Pflegemaßnahmen, die ein Arzt verordnet – etwa nach Operation, bei chronischen Erkrankungen oder im palliativen Umfeld. Unsere qualifizierten Pflegekräfte übernehmen diese Leistungen zuverlässig bei Ihnen zu Hause.
Die Kostenübernahme erfolgt über die gesetzliche oder private Krankenkasse auf Basis einer ärztlichen Verordnung. Wir unterstützen Sie gerne bei der Klärung Ihres Anspruchs und der Abstimmung mit Arzt und Kasse.
Ärztliche Verordnung erforderlich: Ihr behandelnder Arzt stellt die Verordnung aus. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie unverbindlich zu Ablauf, Leistungsumfang und Kostenübernahme.
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In guten Händen
Sprechen Sie uns an – wir finden gemeinsam die passende Lösung für Ihren Alltag.